Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung AGB‘s 1.1.Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Maier Florian, Auftragnehmer) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 1.2.Es gilt gegenüber unternehmerischen Kun den jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.mf-autoglas.at). Diese wird auch den Kunden zugestellt. 1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zu grundelegung unserer AGB. 1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrückli chen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer beaussendungen oder anderen Medien (Infor mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran schlag umfassten Leistungen, wird von der ge genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.
3. Preise 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundens ätze und Gebühren sind bei uns in den Ge schäftsräumlichkeiten ausgezeichnet. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehme rischen Kunden. Verbrauchern als Kunden ge genüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinba rung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4. Beigestellte Ware 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 30 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materi als zu berechnen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware bei zustellen, die mit den Herstellervorgaben über einstimmen. 4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
5. Zahlung 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertrags abschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unter nehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinba rung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungs widmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegen über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Ver zugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertrags verhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir be rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forde rungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückstän dige Leistung zumindest seit sechs Wochen fäl lig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von min destens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Ge genansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden ste hen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Un ternehmens. 5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten. 5.10. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflich tet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen. 5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfal len gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflich tet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungs verzug zur Bezahlung von Mahnspesen soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebe nen Forderung steht.
6. Zurückbehaltung des Kfz 6.1. Für alle unsere Forderungen aus dem ge genständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendun gen sowie vom Kunden verschuldeten Scha dens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigen tümer (z.B: Leasinggeber) zu. 6.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständi gen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Er satzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) ent gegenhalten.
7. Bonitätsprüfung 7.1. Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubi gerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Ver band Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzver band für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden 8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle bauli chen, technischen sowie rechtlichen Vorausset zungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kun den erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fach kenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Um baupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnli ches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögli che Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie all fällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auf tragsbezogene Details zu den notwendigen An gaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilli gungen Dritter sowie Meldungen und Bewilli gungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erfor derlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probe betrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuwei sen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinba rungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wei sen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge währleistung oder Schadenersatz).
9. Leistungsausführung 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nach trägliche Änderungs- und Erweiterungswün sche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumut bare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Än derungen unserer Leistungsausführung gel ten als vorweg genehmigt. 9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus wel chen Gründen auch immer, zu einer Abände rung oder Ergänzung des Auftrages, so verlän gert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen an gemessenen Zeitraum. 9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsab schluss eine Leistungsausführung innerhalb ei nes kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Ver tragsänderung dar. Hierdurch können Überstun den notwendig werden und/oder durch die Be schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkos ten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Ver hältnis zum notwendigen Mehraufwand ange messen erhöht.
10. Leistungsfristen und Termine 10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbe reich liegen, um jenem Zeitraum, während des sen das entsprechende Ereignis andauert. 10.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur ver bindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zu gesagt wurde. 10.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mit tels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
11. Beschränkung des Leistungsumfanges 11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturar beiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläu che und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER. oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeits austritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleis tung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben. 11.2. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich. 11.3. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Ein willigung.
12. Probefahrten 12.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtma schine, Starter, u.a).
13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandset zung 13.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr be schränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewie sen. 13.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger In standsetzung umgehend eine fachgerechte In standsetzung zu veranlassen. 13.3. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausge tauscht werden sollen. Sollte eine leistungs pflichtige Versicherung den Auftrag zur Repara tur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflich tet sich, die Mehrkosten zu tragen.
14. Altteile 14.1. ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) - AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) - SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER KUNDE KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER KUNDE HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN.
15. Tauschaggregate 15.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.
16. Abstellung von Fahrzeugen 16.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Ver ständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir be rechtigt, die Abstellgebühr (20,00€ pro Tag) zu verlangen. 16.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahr zeug mangels Abholung am vereinbarten Abho lungstermin auf Kosten des Kunden einem Dritt verwahrer übergeben.
17. Gefahrtragung 17.1. AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS 17.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN. 17.3. FÜR DEN GEFAHRENÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER).
18. Annahmeverzug 18.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu ver wahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäfts räumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zu steht. 18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Scha denersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden ver langen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmeri schen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 18.4. Die Geltendmachung eines höheren Scha dens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern be steht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.
19. Eigentumsvorbehalt 19.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollstän digen Bezahlung unser Eigentum. 19.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berech tigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Ge genüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Set zung einer Nachfrist von mindestens zwei Wo chen erfolglos gemahnt haben. 19.3. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfän dung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. 19.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Ein verständnis, dass wir zur Geltendmachung unse res Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen. 19.5. Notwendige und zur zweckentsprechen den Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. 19.6. In der Geltendmachung des Eigentums vorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
20. Gewährleistung 20.1. Es gelten die Bestimmungen über die ge setzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sa chen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr ver gangen ist. 20.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leis tungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile. 20.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Ab nahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verwei gert hat. 20.4. Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgese hen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 20.5. Behebungen eines vom Kunden behaup teten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 20.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 20.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns ent standene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu er setzen. 20.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeit punkt bereits vorhanden war. 20.9. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsge mäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 20.10. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursa chenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 20.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 20.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preis minderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel han delt. 20.13. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. 20.14. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur Gegenstand in unseren Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kos ten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbei ten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen. 20.15. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. 20.16. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
21. Haftung 21.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vor vertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Un möglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermö gensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 21.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungs höchstbetrag einer allenfalls durch uns abge schlossenen Haftpflichtversicherung. 21.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bear beitung übernommen haben. Gegenüber Ver brauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 21.4. Schadenersatzansprüche unternehmeri scher Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. 21.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch An sprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 21.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefol gen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instand haltung durch den Kunden oder natürliche Ab nutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsaus schluss für Unterlassung notwendiger Wartun gen. 21.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abge schlossen Schadenversicherung (z.B. Haft pflichtversicherung, Kasko, Transport und an dere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versiche rungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
22. Datenschutz / -verlust 22.1. Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbei ten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektroni scher Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individuel ler Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten. 22.2. Dabei können individuelle Daten (z.B: Tele fonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reise daten) verloren gehen. 22.3. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.
23. Salvatorische Klausel 23.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirk sam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der üb rigen Teile nicht berührt. 23.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausge hend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirt schaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedin gung am nächsten kommt.
24. Allgemeines 24.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betref fend Kraftfahrzeuge. 24.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unterneh mens Bruck 4 4772 Lambrechten oder bei Mobilen Service der vereinbarte Ort der Dienst leistung. 24.4. Für Streitbeilegung können die alternati ven Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) einge schalten werden. 24.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver tragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwi schen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 24.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß Pkt. 18.) einverstanden ist. - Ende -